Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (Freie und Hansestadt Hamburg) ist bestrebt, die Website RUfa.cloud im Einklang mit den geltenden Vorschriften barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung gilt für die Webangebote unter der Domain von RUfa.cloud, soweit sie technisch und organisatorisch beeinflussbar sind.
Rechtsgrundlage
Für öffentliche Stellen in Hamburg gelten insbesondere das Hamburgische Behindertengleichstellungsgesetz (HmbBGG) und die Hamburgische Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (HmbBITVO) in Verbindung mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102. Technischer Maßstab ist die harmonisierte Norm EN 301 549 (Website-Kapitel), die die Erfolgskriterien der WCAG 2.1 Level AA umfasst. Ergänzend werden Anforderungen der BITV 2.0 und — soweit einschlägig — des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) / der Richtlinie (EU) 2019/882 berücksichtigt.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise konform mit EN 301 549 / WCAG 2.1 AA. Teile der Anforderungen sind vollständig erfüllt (u. a. Sprachauszeichnung, Skip-Link, zentrale Navigation, Dialog-Fokusfallen, Formularbeschriftungen). Abweichungen bestehen vor allem bei audiovisuellen Medien, Dokumenten aus dem CMS-Bestand und einzelnen redaktionellen Inhalten.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die folgenden Inhalte und Funktionen sind derzeit nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei:
- Videos und Audiodateien (WCAG 1.2.1–1.2.5): Nicht alle Medien verfügen über Untertitel, Audiodeskription oder Transkripte. Alternative: Feedback melden; wir prüfen Nachlieferung.
- PDF- und Office-Dokumente (WCAG 1.1.1, 1.3.1 u. a.): Ältere Dateien aus dem Materialbestand können fehlende Struktur, Tags oder Alternativtexte aufweisen. Alternative: barriereärmere HTML-Darstellung wo vorhanden; Einzelfall-Nacharbeit auf Anfrage.
- CMS-/Gutenberg-Inhalte (WCAG 1.1.1, 1.3.1, 1.4.3): Eingebettete Inhalte aus WordPress können unzureichende Alternativtexte, Überschriftenhierarchien oder Kontraste enthalten.
- Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache (BITV / HmbBITVO i. V. m. § 4 BITV 2.0): Auf der Startseite noch nicht vollständig bereitgestellt; rechtliche und redaktionelle Umsetzung ist geplant.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 20. Juli 2026 erstellt bzw. aktualisiert. Die Bewertung erfolgte als Selbstbewertung (Code-Review und Checkliste gegen EN 301 549 / WCAG 2.1 AA). Eine unabhängige Prüfung oder Zertifizierung liegt noch nicht vor. Die Erklärung wird bei wesentlichen Änderungen des Angebots oder der Rechtslage sowie mindestens jährlich überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Mängel, Fragen und Anregungen zur barrierefreien Nutzung richten Sie bitte an Rufa.cloud@li.hamburg.de oder über das Kontaktformular.
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie mit der Antwort auf Ihre Feedback-Meldung nicht zufrieden sind oder keine Antwort innerhalb einer angemessenen Frist erhalten, können Sie sich an die zuständige Stelle der Freien und Hansestadt Hamburg wenden.
Ombudsstelle / Durchsetzung barrierefreie IT (Senatskanzlei Hamburg)
Senatskanzlei Hamburg
Rathausmarkt 1
20095 Hamburg
E-Mail: ombudsstelle.barrierefreie-it@sk.hamburg.de
Weitere Informationen: Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von IT (öffnet in neuem Tab)
Schlichtungsstelle nach dem HmbBGG
Schlichtungsstelle HmbBGG
c/o Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA)
Dammtorstraße 14
20354 Hamburg
E-Mail: schlichtungsstelle-hmbbgg@soziales.hamburg.de
Informationen: Schlichtungsstelle Hamburg (öffnet in neuem Tab)